Ist nach dem OLG der Himmel wirklich blau?

OLG Koblenz Beschluss (Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand) wurde durch Entscheidung des BverG -2 BvR 1766/12 – aufgehoben…

Hintergrund:

Im Dezember 2011 wurde Herr K. die Bewährung aus 2003 i.H.v. 6 Monaten im Gnadenwege widerrufen. Dem Widerruf war eine Rechtsmittelbelehrung nicht beigefügt. Herr K. hatte keinen juristischen Beistand. Im Januar 2012 reagierte er jedoch und es wurden mehrere Stellen des Gerichts und des Ministerium der Justiz angeschrieben. Zwischen Verurteilung und Bewährungswiderruf liegen insgesamt 8 Jahre. Eine Reaktion erfolgte bis Juli nicht. Im Juli wurde daraufhin ein RA mit der Angelegenheit beauftragt. Er beantragte die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, da die Bewährungsfrist abgelaufen sei. Das OLG Koblenz lehnte im August ab mit der Begründung: Herr K. hätte sich informieren müssen, die Berechnung sei richtig und eine Widerrufsbelehrung sei nicht zwingend erforderlich. Auf den mehrjährigen Bewährungsablauf wurde keinerlei Bezug genommen. Daraufhin reichte ich im Namen von Herrn K. Verfassungsbeschwerde ein, die erfolgreich war ( 2 BvR 1766/12). Von Herr K. als Laie kann nicht vorausgesetzt werden, sich mit der Komplexität der Gnadenordnung auskennen zu müssen. Rechtliches Gehör sei ihm nicht gewährt worden und eine Rechtsmittelbelehrung ist in einer Widerrufssache zwingend erforderlich. Im Oktober 2012 kam es zu einem erneuten Beschluss des OLG mit folgender ablehnender Begründung: Die Gnadenbehörde hätte einen Ermessensspielraum, der hier nicht überschritten worden sei. Davon abgesehen, schreibe die GnO nicht vor, dass es einen max. Bewährungsablaufzeitraum gäbe.
Herr K. befand sich von Juli 2012 bis Januar 2013 ungerechtfertigt in Haft, obwohl ich seit Dezember 2011 gegen den fälschlichen Widerruf stritt.

Auch dieses Verfahren lehnte das OLG Koblenz ab. Gegen den 2ten ablehnenden Beschluss des OLG Koblenz reichte ich gleichwohl eine zweite Verfassungsbeschwerde -2 BvR 2595/12 – ein, die nunmehr und abschließend ebenfalls erfolgreich endete und Herrn K. zumindest einen finanziellen Ersatz gewährleistet.

Seit April 2013 stehe ich wieder der Justiz gegenüber in gleicher Angelegenheit, um die finanzielle Entschädigung zu erhalten. Nun stehe ich vor dem Amtsgericht Koblenz und muss erneut durch alle Instanzen, um die Gelder zu erstreiten. Parallel ist gleichwohl eine weitere Verfassungsbeschwerde anhängig, da das OLG Koblenz in unseren Augen Rechtsbeugung begangen hat.

Über die Ignoranz sämtlich involvierter Behörden sowie deren Akten- und Fristenführung erscheint im Sommer 2014ein Buch mit dem Titel „Die Macht der Gerechtigkeit“, über den Schild-Verlag Elbingen erhältlich.

Auch eine Interessengemeinschaft habe ich gegründet, die mehr als 200 Mitglieder/Betroffene/Interessenten aus allen Berufssparten dazu zählt. Diese ist zu finden unter dem selbigen Namen „ProHäftling“ in Facebook. Auf weiteren Portalen bin ich ebenfalls vertreten (facebook, google+, twitter, community.beck, jusmeum…).

Darüber hinaus engagiere ich mich für Hilfesuchende, die entsprechenden, vertrauenswürdigen sowie kompetenten Verteidiger an ihrer Seite benötigen und ich selbst befinde mich am Ende des 1/3 meines aufgenommenen Jura-Studiums.

 

Aus allem Negativen entsteht dann doch wieder Positives!

4. Es tat sich noch viel….

justizverhalten

Da meine Zähne (Unterkiefer) ja von Anfang an nicht passten, war ich im Juni 2011 in einer anderen ZA-Praxis. Von medizinischer Seite aus wurde festgestellt, dass es nicht in Ordnung war. Aber während der 2 jährigen Gewährlesitungspflicht durch den vorigen ZA durfte ich ja anderswo nichts machen lassen. So war ich lediglich zur Kontrolle in dieser Praxis. Doch später kam dann doch das OK von der KK, dass ich in einer anderen Praxis nachbessern lassen durfte, wegen dem zerstörten Vertruensverhältnis zum früheren ZA.

Nachdem ich die ersten drei Raten bezahlt hatte, erhielt ich ein erneutes Schreiben von meiner RA, datiert 29.06.11: „Anrede Sehr gehrte Frau B…in der Anlage überlasse ich Ihnen eine Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses des Amtsgerichts Bayreuth (im AG Bayreuth war ich mein ganzes Leben noch nicht!) vom 10.06.2011, wonach Sie die Kosten der Bevollmächtigten Ihrer Ehefrau zu bezahlen haben, 217,86 Euro. HÄÄÄÄÄ? Ich bin nicht verheiratet, schon gar…

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